Vom Namen des Thieres. Oder: Die Zahl seines Namens

Von Aquilah Chalid

„Und es führte irre die Bewohner der Erde ob der Zeichen, welche zu thun Angesichts des Thieres ihm gegeben worden, indem es den auf der Erde Wohnenden sagte, ein Bild zu machen dem Thiere, welches die Wunde hat des Schwertes und lebendig ist. Und gegeben ward ihm, Geist zu geben dem Bilde des Thieres, daß sogar das Bild des Thieres redete, und daß es machte, daß Alle, die nicht anbeteten das Bild des Thieres, getötet wurden. Und machen wird es, daß Alle, die Kleinen und die Großen, die Reichen und die Armen, die Freien und die Sklaven, ein Malzeichen haben in ihrer rechten Hand oder an ihrer Stirne, damit Niemand kaufen könne oder verkaufen, ausgenommen wer das Malzeichen hat, den Namen des Thieres oder die Zahl seines Namens. Hierin ist die Weisheit. Wer Einsicht hat, berechne die Zahl des Thieres. Denn Menschen-Zahl ist sie, und seine Zahl ist sechshundert sechs und sechzig.“
(Offenbarung des Johannes, 23)

Der Staat ist das Produkt wie die Äußerung unversöhnlicher Klassengegensätze, die ihre gesellschaftliche Vermittlung in der Form des Warentausches finden, als dessen Garant der Staat dem Vertrag selbst vorgelagert ist. Wo er dem Vertragsabschluss von zu Rechtssubjekten degradierten Individuen entspringt, ist er zugleich erste Bedingung dieser Verträge. Wie das allgemeine Äquivalent eine Sonderstellung gegenüber den anderen Waren einnimmt, so ist auch er der Ungleiche über den formell Gleichen. Wo sie der Gewalt durch einen Prozess weitgehend bewusstloser Praxis entsagen, um der physischen Bedrohung seitens ihres Nächsten im abstrakten Zustand des jus naturale zu entgehen, somit der absoluten Autonomie die Existenzbedrohung entgegenhalten; damit einhergehend die ambivalente Reduktion von Freiheit auf Konkurrenzfreiheit auf dem Markt und von Selbstbestimmung auf Mitbestimmung bei den Führungskonflikten innerhalb rechtsstaatlicher Politik mitvollziehen, muss er – als das naturwüchsige Resultat dieser Praxis – alle Gewalt in sich bündeln, um ihnen dies Anliegen rechtlich zu sichern. Wo ihre Existenz durch die mittels Arbeit und Kapital entfalteten Produktivkräfte und der dadurch bedingten Zunahme individueller Fähigkeiten eine wesentliche Bereicherung erfährt und im gleichen Atemzuge in ihrer Entfaltung und Entäußerung – damit einher in ihrer Individualität – durch das Zwangskorsett eines Bürgers beschränkt und erniedrigt wird, ist die seine unumstößlich mit dem ihn nährenden Wert als versachlichtes gesellschaftliches Produktionsverhältnis verbunden.

Wie sich der Wert einer Ware als Tauschwert im Gebrauchswert des allgemeinen Äquivalents, der Geldware, darstellt, so schlägt sich auch das physische unmittelbar-allgemeine Gewaltmonopol rechtsstaatlicher Souveränität momenthaft im konkreten Leib des die Rechtsordnung sichernden Bürgers als Staatsbeamten im Innern, wie auch im Leib des Berufssoldaten, dem der Schutz des Staates nach außen obliegt, nieder. Es ist letztendlich der sich im Staat verbergende Souverän, der kraft seiner physischen Gewalt das sich in der Wertmateriatur des Geldes und letztlich des Goldes – als notwendige physische Grundlage – niederschlagende allgemeine Äquivalent legitimiert und somit das Prinzip von dessen Anhäufung zum Selbstzweck, mit dem Nebeneffekt der möglichen Befriedigung eines für die Proletarisierten beschränkten Bereichs von der kapitalistischen Warenproduktion selbst entspringenden oder durch diese transformierten Bedürfnissen; wie es auch die vom Souverän exekutierten Reproduktionsbedingungen sind und damit einhergehend die erfolgreiche Kapitalverwertung ist, die ihn selbst, und somit die Synthese von Recht und Ordnung zur Rechtsordnung, legitimiert.

Es ist der Begriff der Souveränität, speziell derjenige der Volkssouveränität, welcher das personalistische Element eines Souveräns, der rechtsstaatlichen Ordnung angemessen, zu überdecken vermag, es dezentralisiert, um es sogleich in den Kategorien Legislative, Exekutive, Judikative, somit fast gänzlich im Begriff des Staates, aufgehen zu lassen. Wo Kapitalakkumulation in einem solchen Maße stattfindet, dass sie, wie auch ihr Garant, keine ernstzunehmende praktische Infragestellung erfahren und somit die Rechtsordnung nicht entzweit wird, dort bedarf es nicht der als allgemeiner Mensch geltenden Person, die als Souverän sich zu erkennen gibt, um seine Art von Ordnung und mit ihr die Bedingungen für erfolgreiche Akkumulation zu (re)installieren. Doch ist zweifelsohne, wie der Begriff des Überdeckens verrät, der allgemeine Mensch als das große Thier diesem gesellschaftlichen Verhältnis sowohl abstrakt-dezentralistisch vorausgesetzt wie auch im Wert-verwertenden „automatischen Subjekt“ tendenziell zu seiner Erhebung angelegt:
Es ist der im Staat in sich zerfließende Souverän, dem als hybrides künstliches Thier, als biblisches, zu gegebenem Zeitpunkt auftauchendes Ungeheuer Leviathan, alle Gewalt mittels Kaufvertrag einverleibt wird. Wird im Innern seinem Recht Folge getan, so kann er seinen Bürgern als berechenbare Maschine erscheinen, seinen Feinden jedoch, ganz gleich ob nach seinem Bilde Vertragsbrecher, Staatsfeind oder Feindstaat, erweist er sich als gefährliches Thier, denen er mit der Gewalt des Rechts oder dem Recht auf Gewalt entgegentritt. (1)

Es ist die der spiralförmigen Entwicklung des Kapitals geschuldete Bewegung hin zur Nullzeit, die mit ihr ersichtlich werdende unvernünftige und widersprüchliche Konstitution des Kapitals (2) und letztendlich die Gefahr der aus ihr entspringenden, den Staat erfassenden politökonomischen Krise, welche als eine der ausschlaggebenden Bedingungen den Souverän in Gestalt eines unkontrollierbaren Thieres, als Behemoth, sich seiner rechtsstaatlichen Ketten zu entledigen veranlasst. (3) Die Tendenz des Kapitals, zum Zweck der Konkurrenzfähigkeit seiner Eigentümer und der dadurch bedingten, stetig wachsenden Kapitalanhäufung, in immer kleiner werdenden Spiralen umzuschlagen, drückt dessen inhärente widersprüchliche Logik aus, sich des Gebrauchswerts als stofflichem Träger des Werts zu entledigen. Dem hierbei gesetzten Ideal G = G‘ kann sich auf rechtsstaatlicher Ebene lediglich bis zur Krise angenähert werden, da sich trotz Verlagerung der organischen Zusammensetzung des Kapitals zur toten Arbeit die lebendige, und mit ihr die Arbeitskraft-Warenmonade als ihr stofflicher und wertbildender Träger, als letzte Schranke erweist. Dem zu sich kommenden, im Rechtsstaat bereits angelegten, unrechtsstaatlichen Souverän in personalisierter Form eines allgemeinen Menschen(4) fällt anbei die Aufgabe zu, sich im Moment des für die Jurisprudenz „übernatürlichen Wunders“, welches mit den Mitteln des Rechts nicht zu fassen ist, im gesellschaftlichen Ausnahmezustand nämlich, selbst fleischlich werden zu lassen und sich im gleichen Atemzuge – seiner eigenen, auf keinerlei wirkliche Versöhnung ausgelegten Logik folgend, die mit der ebenfalls unversöhnlich sich spiralförmig entwickelnden Logik der Tendenz zur Nullzeit einhergeht – dem Nichts, durch unmittelbar-gewaltsame Praxis gegenüber allen zum Feind stigmatisierten Menschen, zu verschreiben.(5) Dieser Souverän vermag es also mittels der von den einzelnen – im Begriff des Volkes aufgehenden – Arbeitskraft-Warenmonaden zugesicherten Todes- und Tötungsbereitschaft, wie sie sich bereits rechtsstaatlich im bis zum völligen Verschleiß ihres Warenkörpers diktierten Arbeitszwang der Zivilbevölkerung und im Tötungszwang des Soldaten artikuliert, die letzte Schranke zu durchbrechen und dem ausschüssigen Menschenmaterial, vor allem aber den zum existentiellen Feind Auserkorenen, auf grausamste Art und Weise zu Leibe zu rücken. Der allgemeine, sich als Souverän setzende Mensch ist aber, trotz seines konkret-dinglichen Seins, real-abstrakter Ausdruck der Volksgesinnung, welche zu diesem Zeitpunkt wesentlich auf die ungehaltene pathische Projektion der eigenen Unzulänglichkeiten wie auch derjenigen der verkehrt eingerichteten Welt auf andere fokussiert ist und diese, von der Vorstellung des allgemeinen Menschen legitimiert, tatkräftig zu exorzieren sich anschickt. (6)

Mit der negativen Aufhebung des bürgerlichen Rechtsstaats verschwindet der Bürger selbst und weicht im Fall der schlechten (Selbst-)Aufhebung, wie sie mit den Krisenbewältigungsversuchen eines Unstaates einhergeht, den als Mordkollektiv sich zusammenschweißenden Volksgenossen, welche sich, damit sich die Entscheidung des Souveräns in ihnen und nicht auf ihnen niederschlägt, diesem gleichzumachen haben und dies zumeist auch, basierend auf der Fetischisierung von Staat und Kapital, bewusst-unbewusst, für die blutigste Ausbeutung und totale Herrschaft parteinehmend, auf masochistische und zugleich momenthaft-befriedigende sadistische Art und Weise, durch permanente Fahndung und Verfolgung vermeintlicher Volksschädlinge als Mittel der Entschädigung für Entsagung und Selbstzurichtung, bereitwillig tun. Analog zur Verschiebung der individuellen Psyche vollzieht sich eine Stilllegung des Klassenkampfs durch Volksgemeinschaft und Arbeitsfront. Diese Stilllegung bewirkt letztlich den totalen Ausbruch der asozialen Seite der Konkurrenz, die an keinerlei Regeln mehr gebunden ist und geht somit mit jenem modernisierten Naturzustand einher, in dem sich diese Konkurrenz unmittelbar gewalttätig artikuliert. Das bürgerliche Subjekt, das sich unter bürgerlichen Verhältnissen in die Charaktermasken Bourgeois und Citoyen aufspaltet und in diesem Spannungsverhältnis die Anforderungen beider Pole zu vermitteln hat, findet sich nun in jener Form wieder, in dem dieses Verhältnis dahingehend zugespitzt wurde, dass sich gerade die schlechtesten Züge jener bürgerlichen Subjektivität realisieren. Das einstige bürgerlich vermittelte Eigeninteresse schlägt um in eine bestialische Raffgier, die keinerlei Grenzen zu kennen scheint und allen Konventionen enthoben ist. Zugleich stellt sich in ihm eine völlig wahnsinnige Selbstlosigkeit ein; eine totale Hingabe und Aufopferung für Volk und Führer, bei der der eigene Tod billigend in Kauf genommen oder gar als ehrenhafte Tat begriffen wird. So nimmt der Einzelne diejenigen subjektiven Anteile zurück, die zur Realisierung der in Keimform schon enthaltenen Möglichkeit wahrer Individualität vorhanden sind, indem er völlig in der bürgerlichen Subjektform aufgeht und ihr zur totalen Durchsetzung verhilft. Der einstige Bürger, nun von der Kette gelassen, verwandelt sich vollends vom bürgerlichen Individuum in die mordende Bestie.

Es ist die von Carl Schmitt in all ihrer fetischistischen und antisemitischen Tragweite positiv in juristische Begriffe gegossene und von Hitler praktizierte Bestimmung des Politischen als Unterscheidung zwischen öffentlichem Freund und Feind, wie sie als Logik des Souveräns auch noch der heutigen bürgerlichen Ordnung und der mit ihr einhergehenden Ideologien – z.B. in Form des Imperativs „Gemeinwohl vor Eigennutz“ und der Einschwörung des Individuums auf Staat, Nation und letztendlich Volk – zu Grunde liegt. Diese Rechtsordnung, mitsamt der in ihr angelegten und zur Entfaltung drängenden reaktionären Weltanschauung, bildet die Voraussetzung für den Umschlag hin zur formlosen Ordnung nationalsozialistischer „Unstaatlichkeit“.

Der Souverän, als derjenige, der kraft seiner Gewalt über den Ausnahmezustand entscheidet, vermag sich am Ende der Spirale als Ausnahmezustand zu etablieren, der seinerseits über den Souverän entscheidet (Scheit) und sich selbst die Krise mittels unvorstellbarer Gewalt auszutreiben sucht. Das Politische fällt hierbei mit dem Volk in eins; das Gewaltmonopol, welches unter rechtsstaatlichen Verhältnissen das Individuum nicht zuletzt vor dem Kollektiv zu schützen vermochte, wird von diesem selbst adaptiert, um in der äußersten Formlosigkeit das Gebot des Gemeinwohls als total zu setzen, in dem die politische Einheit des Volkes sich selbst das Primäre ist. Doch wo es dem Volk im Angesicht der Krise um die Selbstbehauptung geht, ist ein innerer Feind als Gegensatz, als Bedingung des Zusammenschlusses immer schon vorausgesetzt, den es zur Erlangung der Widerspruchslosigkeit, der Etablierung eines von allem gereinigten Volksbegriffs auszumerzen gilt, wobei sich gerade das Befugnismonopol des Souveräns auf die Todes- und Tötungsbereitschaft als dasjenige Mittel für das mörderische Ziel der Reinwerdung des Volkes erweist. Das Volk als ex negativo bestimmte, zur Identität mit sich selbst und dem Kapital drängende Einheit muss sich zum Feind die existentielle Andersartigkeit, Fremdheit als seinsmäßige Charakterisierung in Form von pathisch-projizierten Personalisierungen setzen, welches Anderssein des Fremden, sofern es nach dem Bilde dieses Souveräns die Negation der eigenen Art Existenz bedeutet, wortwörtlich zu Staub gemacht wird, um die vermeintlich eigene, seinsmäßig-natürliche Art von Leben zu bewahren, eines „Lebens“, welches nicht abseits kapitalistischer Ausbeutung gedacht werden kann. Ausbeutung und Herrschaft werden hierbei in ihrer brutalstmöglichen Ausformung verewigt; damit einhergehend nicht nur die praktische Verwirklichung einer menschlichen Gesellschaft verunmöglicht, sondern überhaupt die Möglichkeit, auch nur eine andere Form von Vergesellschaftung zu denken, durchgestrichen.
Das Formalrecht weicht dem Lebensrecht, welches, gebunden an die jeweilige Volkszugehörigkeit, das „Wie-Sein“ an die Zugehörigkeit zu einer Masse bestimmt (Scheit), welche auch sogleich ihren völkischen Wahn gegen Individualität, „Kulturlosigkeit“ und alle weiteren, imaginiert-existenzbedrohende Negativbilder der eigenen Existenz (Bilder, wie sie das jüdische „Antivolk“ zu verkörpern hat) walten lässt. Die einzelnen noch lebendigen Ware-Arbeitskraft-Monaden sollen in ihrem rückstandslosen Aufgehen im Volkssouverän auch sogleich die Mimesis an die ganze Warenwelt der toten, aufgehäuften Arbeit restlos mitvollziehen und ihrem Dasein als bloße Materie, in dem sich die Entscheidungen des Kapitals und Souveräns niederschlagen und darstellen, also ihrem „Sein zum Tode“, in freudig-mörderischer Volksfeststimmung beipflichten.

Die innere Abwehr der Zumutung, die Krise als Inbegriff einer widersprüchlich eingerichteten Gesellschaft zu fassen, bedient sich der modernen Fetischformen bis hin zu einem antisemitischen Weltbild, in dem die Widersprüche der warenproduzierenden Gesellschaft auf „jüdisch“ agierende einzelne „skrupellos-egoistische Volksschädlinge“ in der Finanzwirtschaft, auf dessen phantasierte geopolitische, „künstlich-kulturlose“ Aggregation im Juden unter den Staaten oder letztendlich „konkret“ auf das jüdische Volk als weltweit hinter den Kulissen agierend vorgestellte Antirasse, projiziert werden und diese Objekte der pathischen Projektion somit als Urheber des Desasters und Ursprung alles Bösen erscheinen. Es ist das Verlangen, der Krise und der sie bedingenden politischen Ökonomie als gesellschaftliches „Subjekt“ Herr zu werden, sie zu verstehen, und zwar in dem Maße, wie all die als mehr oder weniger offen jüdisch konnotierten Finanzjongleure, Think-Tanks und Machtinhaber sie zu lenken verstehen würden und bewusst für ihr Streben nach Weltherrschaft einzusetzen scheinen. Das nicht nachvollziehbare Vermögen dieses scheinbar existentiellen, nach Allmacht strebenden Feindes heißt es in dessen totaler Vernichtung sich anzueignen, um selbst als Imperator einer zum Naturzustand verewigten kapitalistischen Totalität zu erscheinen und diese nach eigenem ideologischen Bild zu lenken. Weder kann sich aber die Politik ihrer ökonomischen Konkurrenz-Grundlage gänzlich entziehen und die Wirtschaft reibungslos in den Dienst der Volksgemeinschaft nach Maßgabe von dessen Lynchjustiz stellen, ohne ihren souveränen Status zu verlieren, sondern sie unterliegt selbst den Direktiven des Kapitals und dessen Drang zur Nullzeit. Noch gar lassen sich zuvor die Übel dieser Gesellschaftsformation anhand einzelner Sündenböcke (sehr wohl aber diese als zu deren stofflichem Träger Stigmatisierte) in Rauch auflösen; denn das Vertrackte an diesem Feind ist, dass er als wirkliche, konkret fassbare Person gar nicht existiert, sondern nur als pathisch projiziertes Bild des gesellschaftlichen Seins, also der kapitalistischen Tauschgesellschaft und der mit ihr aufkommenden ideologischen Verklärungen unmenschlichen Seins erscheint. Die mörderische Dynamik einer Gesellschaftsformation, die sich wesentlich durch das pathisch projizierte Bild eines existentiellen Feindes konstituiert, kennt kein Ende in Form einer Normalisierung. Sie bedarf des Mordens und schürt durch ihr mörderisches Wesen noch selbst unter den Volksgenossen jene Panik davor, selbst der Nächste zu sein, der dem Wahn zum Opfer fällt, die sie dazu veranlasst, durch immer brutalere Vorgehensweisen ihre Nützlichkeit für die Volksgemeinschaft unter Beweis zu stellen. So ist es also nicht möglich, die verkehrte Einrichtung der Welt an ihren Personalisierungen restlos zu exorzieren. Das Bild des Feindes bleibt, ganz gleich wie viele Menschen dem Wahn zum Opfer fallen, bestehen, denn wo bereits die Logik von Staat und Kapital keinerlei Versöhnung kennt, ist diejenige des aus ihrer Krise entspringenden antisemitischen Unstaates nur noch im Tod zu finden.

1 Das Recht selbst ist in letzter Instanz an seine Gewalt gebunden, jedoch macht es praktisch einen Unterschied ums Ganze, ob sich ein Souverän in der Regel an das eigens gesetzte Recht auch hält (Recht auf körperliche Unversehrtheit) oder das Potential seiner Gewalt ganz unvermittelt ausschöpft und der Leib des Einzelnen vollends seiner Willkür unterliegt) (*Fußnote: Da sich Staaten, bzw. Souveräne zueinander in einem unaufhebbaren „Naturzustand“ befinden – der natürlich nicht minder gesellschaftlich ist wie derjenige zwischen Individuen -, ihnen übergeordnete Instanzen lediglich „virtuelles“ (Scheit), gelten sollendes, da nämlich von keiner Gewalt garantiertes Recht zu empfehlen in der Lage sind, an die sich ein Souverän halten kann oder auch nicht, stehen sie sich, den ideologischen Verschleierungen zum Trotz, als existenzbedrohende Monster gegenüber.

2 Wie sie in Keimform bereits in der Gleichung x Ware A = y Ware B sich darstellen lässt.

3 Was von einem solchen Souverän noch in die Form gesetzlicher Paragraphen gegossen wird, das von ihm gesprochene, gar gesetzte Recht also, erweist sich als bloßer Ausdruck des sich stetig wandelnden Willens dieses Souveräns, wie schon die deutsche Reichstagsbrandverordnung von 1933 bewies. Er weiß, dass er, um Recht zu sprechen, keines zu haben braucht, dieses zu setzen sich aber als nützliches Organisationsmittel für den Angriffskrieg und die Massenvernichtung erweist

4 Auch wenn sich die heutige Gesellschaft primär durch das Mittel der Gewalt konstituiert – wobei sich diese heute in Form stummen Zwangs konstituierter rechtlicher gesicherter Ausbeutungsverhältnisse äußert – und die Bedingungen zur Wiederholung der Geschichte nicht beseitigt sind, lässt sich anhand der noch immer bestehenden Vergesellschaftungsform keine teleologische Transformation hin zu einem unrechtsstaatlichen Racketsystem diagnostizieren, wohl aber Tendenzen, die zu einer solchen schlechten Aufhebung drängen.

5 Die hier aufgemachte und durchdeklinierte Darstellung einer Gesellschaft, welche tendenziell die organische Zusammensetzung des Kapitals hin zur restlosen Negation seiner variablen Komponente verschiebt, wie auch die analoge Darstellung der Logik des Antisemitismus nach der gänzlich etablierten Totalität der Barbarei, folgt der der kapitalistischen Gesellschaft inhärenten Logik selbst, welche sich praktisch in diesem Ausmaß nicht bis zu einem solchen apokalyptischen Endpunkt vollziehen wird. Das Aufgreifen und Durchexerzieren dieser Logik dient lediglich der Verdeutlichung ihres fatalistischen und auf keinerlei wirkliche Versöhnung gerichteten Prinzips.

6 Die hier aufgemachte und durchdeklinierte Darstellung einer Gesellschaft, welche tendenziell die organische Zusammensetzung des Kapitals hin zur restlosen Negation seiner variablen Komponente verschiebt, wie auch die analoge Darstellung der Logik des Antisemitismus nach der gänzlich etablierten Totalität der Barbarei, folgt der der kapitalistischen Gesellschaft inhärenten Logik selbst, welche sich praktisch in diesem Ausmaß nicht bis zu einem solchen apokalyptischen Endpunkt vollziehen wird. Das Aufgreifen und Durchexerzieren dieser Logik dient lediglich der Verdeutlichung ihres fatalistischen und auf keinerlei wirkliche Versöhnung gerichteten Prinzips.

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