2014 schrieb Vince O’Brien in diesem Heft:
Die Situation stellte sich dann hypothetisch so dar: eine Organisation, die es nur von Gnaden des Arbeitgebers gibt, schneidet den Arbeitnehmern den Zugang zu ihrem Grundrecht aus Art. 9 GG ab. Es sieht dann nicht mehr so aus wie das Eindringen eines machthungrigen kleinen Verbands in einen fremden Organisationsbereich, sondern wie die Gegenwehr von Arbeitnehmern gegen etwas, das man früher eine gelbe Gewerkschaft genannt hat.
Wie hängt das mit dem aktuellen Urteil des BVerfG zusammen? Das ist eine etwas längere Geschichte.