Was macht eigentlich…

… die Verbrechensbekämpfung?

Der Herr Innenminister möchte nun doch keine Studie zu Racial Profiling in der deutschen Polizei.

Am Wochenende begründete das Ministerium Seehofers gegenteilige Entscheidung unter anderem damit, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten ist. „Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen“, teilte ein Sprecher mit. Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlaubten eine solche Ungleichbehandlung von Personen.“ Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

Wenn etwas ohnehin bereits verboten ist, muss man auch keine Nachforschungen darüber mehr anstellen. Etwas zu feinsinnige, ja waghalsige Argumentation vielleicht für eine Polizeibehörde, wenn man mal genau nachdenkt.

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